DSGVO im Kosmetikstudio — die ehrliche Checkliste (CH/DE/AT)

Was Studios wirklich brauchen, um DSGVO- und revDSG-konform zu sein. Kein juristisches Wirrwarr — eine Checkliste, die Sie an einem Nachmittag durchgehen können.

Geschrieben von Maity Simon · · 8 Min Lesezeit

Die meisten Studio-Owner, die ich kenne, sind bei DSGVO entweder panisch oder abgestumpft. Beides ist verständlich, aber beides ist falsch. Die Realität: Mit einer sauberen Checkliste haben Sie das Thema an einem Nachmittag durch.

1 · Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Pflicht ab dem ersten Tag, auch für Einzelunternehmen. Ein VVT listet, welche personenbezogenen Daten Sie zu welchem Zweck verarbeiten:

  • Kundinnen-Stammdaten (Name, Mail, Tel) → Terminvereinbarung
  • Anamnese-Daten (Gesundheit) → Behandlung
  • Fotos → Verlaufsdokumentation, optional Marketing (separat einwilligen lassen)
  • Zahlungsdaten → Buchhaltung (10 Jahre Aufbewahrung)

Vorlage: ein Word-Dokument reicht. Wichtig: aktuell halten, bei Audit vorzeigen können.

2 · Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)

Mit jedem Dienstleister, der Kunden-Daten verarbeitet:

  • Anthropic (KI-Beratung) — Standard-AVV online verfügbar
  • Stripe (Zahlungen) — automatisch geschlossen bei Kontoeröffnung
  • Cyon / Hostpoint (Hosting) — DPA bei Vertragsabschluss
  • Externes Online-Buchungstool (falls zusätzlich genutzt) — eigener AVV

3 · Einwilligungen sauber trennen

Eine einzige Sammel-Einwilligung „Ich stimme allem zu" ist DSGVO-rechtlich wirkungslos. Aufteilen in:

  • Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung (Behandlung selbst) — gesetzliche Grundlage, keine Einwilligung nötig
  • Foto-Aufnahmen — separate Einwilligung, getrennt nach Verlauf vs. Marketing
  • Newsletter / Werbung — separate Einwilligung, jederzeit widerrufbar
  • KI-Hautanalyse — Hinweis dass anonymisiert übermittelt wird

4 · Auskunfts- und Löschrechte

Jede Kundin hat das Recht:

  • Auskunft (Art. 15): „Welche Daten habt ihr von mir?" — PDF mit allem
  • Datenübertragung (Art. 20): Daten als maschinenlesbare Datei (JSON)
  • Berichtigung (Art. 16): Falsche Daten korrigieren lassen
  • Löschung (Art. 17): Alle Daten weg — Ausnahme: gesetzliche Aufbewahrungs-Pflichten

Das muss in 30 Tagen erledigt sein, sonst Beschwerde-Risiko. Wie Sie eine konkrete Auskunft oder Löschung Schritt für Schritt beantworten, zeigt unser Praxis-Leitfaden zu DSGVO-Anfragen.

Die drei Fristen, die im Studio-Alltag am häufigsten zählen — auf einen Blick:

  • 30 Tage — Frist für Auskunft & Löschung
  • 72 Std — Meldefrist bei Datenpanne
  • 10 Jahre — Aufbewahrung Buchhaltung

5 · Datenpanne — was tun?

Stellen Sie fest, dass Daten verloren oder gestohlen wurden (Laptop weg, Backup öffentlich, Phishing-Angriff): Innerhalb 72 Stunden beim EDÖB (CH) oder der Landes-Datenschutzbehörde (DE/AT) melden. Vorlagen gibts online.

6 · Speicherort

CH-Studios: Server-Speicherort prüfen. In der Schweiz oder EU ist DSGVO-konform. USA-Hoster ohne EU-US Data Privacy Framework sind problematisch.

Praxis-Tipp: Wenn Sie eine Software einsetzen, die KI nutzt — fragen Sie, welche Daten anonymisiert werden bevor sie an die KI gehen. Eine gute Software entfernt Namen, E-Mails, Adressen vor jedem KI-Call. Eine schlechte schickt alles ungefiltert.

7 · Mitarbeiterinnen-Schulung

Pflicht für Studios mit mehreren Fachpersonen. Einmal pro Jahr 30-Minuten-Schulung: was darf weitergegeben werden, was nicht. Schriftlich dokumentieren.

Zusammengefasst

DSGVO ist kein Hexenwerk. Mit dieser Liste sind Sie sauber aufgestellt. Wenn Sie eine Studio-Software nutzen, die DSGVO-Tools eingebaut hat (Auskunfts-PDF, Daten-Export, Löschung mit einem Klick), sparen Sie hunderte Stunden manueller Arbeit pro Jahr.

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