DSGVO Studio Checkliste: Die wichtigsten Pflichten

DSGVO Studio Checkliste für alle Fachbereiche: Was du als Studioinhaberin wirklich wissen und umsetzen musst — klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch.

Geschrieben von Maity Simon · · 5 Min Lesezeit

Datenschutz fühlt sich für viele Studioinhabende nach einem Thema an, das man lieber vor sich herschiebt. Zu abstrakt, zu juristisch, zu weit weg vom eigenen Alltag. Dabei betrifft die DSGVO Studio Checkliste jedes Studio — ob Kosmetik, Coiffeur, Massage, Naturheilkunde oder Podologie. Wer Kundendaten speichert, hat Pflichten. Und die lassen sich gut umsetzen, wenn man weiss, worauf es wirklich ankommt.

Dieser Artikel erklärt dir die wichtigsten Punkte ohne Juristendeutsch — und zeigt dir, was du konkret tun kannst.

Was gilt für dein Studio?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt in der EU. Die Schweiz hat seit 2023 ihr revidiertes Datenschutzgesetz (revDSG), das sich eng an die DSGVO anlehnt. Für dich als Studiobetreiberin bedeutet das: Egal ob du in Zürich, Basel, Wien oder München arbeitest — die Grundprinzipien sind fast identisch.

Kurz gesagt: Du darfst Kundendaten nur erheben, wenn du einen klaren Grund dafür hast. Du musst sie sicher aufbewahren. Und deine Kundinnen haben das Recht zu erfahren, was du über sie gespeichert hast — und können verlangen, dass du es löschst.

Die 6 wichtigsten Pflichten auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage klären: Du brauchst einen Grund, warum du Daten speicherst — z. B. Vertragserfüllung (Terminbuchung), berechtigtes Interesse oder ausdrückliche Einwilligung.
  • Datenschutzerklärung bereitstellen: Auf deiner Website und im Studio müssen Kundinnen nachlesen können, welche Daten du sammelst und wozu.
  • Anamnese & Einwilligung: Wenn du gesundheitsbezogene Angaben erfasst (z. B. Allergien, Medikamente), brauchst du eine dokumentierte Einwilligung — und das schriftlich oder digital nachweisbar.
  • Daten sicher speichern: Kundenkarten, Karteikästen, Cloudlösungen — alles muss vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Papier-Karteikarten im offenen Regal sind ein Risiko.
  • Aufbewahrungsfristen einhalten: Daten dürfen nicht ewig gespeichert bleiben. Für Buchhaltungsdaten gelten gesetzliche Mindestfristen; danach müssen sie gelöscht werden.
  • Auskunft & Löschung ermöglichen: Kommt eine Anfrage von einer Kundin, hast du (je nach Gesetz) 30 Tage Zeit zu antworten. Du musst die Daten herausgeben oder löschen können.

Praxis-Tipp: Leg eine einfache interne Notiz oder ein kurzes Ablaufblatt an — was passiert, wenn eine Kundin Auskunft oder Löschung verlangt? Wenn du das schriftlich festhältst, bist du im Ernstfall nicht unter Zeitdruck.

Wo es im Studio-Alltag oft hakt

Einwilligungen fehlen oder sind zu vage

«Du stimmst unserer Datenschutzerklärung zu» — ein Häkchen im Buchungsformular reicht nicht für alles. Besonders bei sensiblen Gesundheitsdaten (Allergien, Vorerkrankungen, Schwangerschaft) brauchst du eine spezifische, informierte Einwilligung. Die muss so formuliert sein, dass die Kundin wirklich versteht, was sie zustimmt.

Altdaten schlummern unbeachtet

Kundinnen, die zuletzt vor vier Jahren da waren, aber deren Anamnese noch vollständig auf dem Server liegt — das ist ein klassisches Problem. Überprüfe einmal jährlich, welche Daten du noch wirklich brauchst, und lösche den Rest.

Fotos ohne klare Regelung

Vorher-Nachher-Fotos sind im Studio-Alltag üblich. Aber: Du brauchst eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung — separat von der allgemeinen Datenschutzerklärung — wenn du Fotos einer Kundin speicherst oder gar veröffentlichst. Mündlich reicht nicht.

Tools und Apps ohne Datenschutzprüfung

Welche Software nutzt du für die Kundenkartei? Wo liegen die Daten? In welchem Land stehen die Server? Das sind keine theoretischen Fragen. Wenn Kundendaten auf Servern ausserhalb der Schweiz oder der EU liegen, kann das problematisch sein — abhängig davon, wie der Anbieter Datentransfers regelt.

  • 72 % — Studios ohne schriftliche Einwilligungsregelung für Fotos (Richtwert, Branchenumfragen) —
  • 30 Tage — typische Frist für Auskunftsanfragen (DSGVO/revDSG) —
  • 10 Jahre — Mindest-Aufbewahrungsfrist für Buchhaltungsbelege (CH) —

Achtung: Diese Werte sind branchentypische Richtwerte bzw. gesetzliche Vorgaben — im Einzelfall immer die aktuelle Rechtslage in deinem Land prüfen oder eine Fachperson beiziehen.

Was du diese Woche konkret tun kannst

Du musst Datenschutz nicht an einem Tag lösen. Aber du kannst heute anfangen:

  1. Datenschutzerklärung prüfen: Ist sie auf deiner Website vorhanden und aktuell? Nennt sie alle Tools, die du nutzt?
  2. Einwilligungsformular anschauen: Hast du für Anamnese-Daten und Fotos eine separate, klare Einwilligung?
  3. Software prüfen: Weisst du, wo deine Kundendaten gespeichert sind — und ob der Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) anbietet?
  4. Altdaten sichten: Wann hast du zuletzt inaktive Kundenprofile gelöscht?

Wenn du tiefer einsteigen möchtest, findest du auf dem Kosdia-Blog weitere Artikel zu konkreten Datenschutz-Themen — zum Beispiel zur DSGVO-Anfragen im Studio schnell beantworten oder zur Anamnese im Kosmetikstudio.

Ein Tool, das dir dabei helfen kann, ist eine Software, die Datenschutz von Anfang an mitdenkt — also DSGVO-konforme Anamnesen, Einwilligungen, Löschfunktionen und Datenhaltung in der Schweiz direkt eingebaut hat. Kosdia etwa speichert alle Kundendaten auf Schweizer Servern und stellt DSGVO-Tools pro Kundin bereit — so kannst du Auskunft und Löschung direkt aus der Anwendung heraus erledigen. Mehr dazu findest du unter /funktionen.

Häufige Fragen

Gilt die DSGVO auch für mein kleines Einzelstudio?

Ja. Die DSGVO gilt für jede Stelle, die personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen verarbeitet — unabhängig von der Grösse. Schweizer Studios unterliegen zusätzlich dem revDSG, das ähnliche Anforderungen stellt.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Für die meisten kleinen Studios gilt: Nein, nicht zwingend. Grössere Betriebe oder solche, die systematisch sensible Daten verarbeiten, sollten das individuell prüfen. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Beratung bei einer Fachperson.

Was sind «sensible Daten» im Studio-Kontext?

Gesundheitsbezogene Angaben — also Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen, Schwangerschaft — gelten als besonders schützenswerte Daten. Für diese gelten strengere Anforderungen an Einwilligung und Speicherung.

Wie lange muss ich Kundendaten aufbewahren?

Das kommt auf den Zweck an. Buchhaltungsrelevante Belege müssen in der Schweiz mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Behandlungsunterlagen unterliegen je nach Fachbereich eigenen Fristen. Daten ohne laufenden Zweck sollten gelöscht werden.

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Behörden können Bussen verhängen. Wichtiger: Das Vertrauen deiner Kundinnen steht auf dem Spiel. Wer sorgfältig mit Daten umgeht, zeigt Respekt — und das zahlt sich langfristig aus.

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