Microneedling — Aufklärungs-Checkliste für Schweizer Studios

Microneedling liegt in der Schweiz in der Grauzone zwischen Kosmetik und Medizin. Diese Aufklärungs-Checkliste schützt Sie rechtlich und informiert Ihre Kundin sauber.

Geschrieben von Maity Simon · · 7 Min Lesezeit

Microneedling ist eine der effektivsten und gleichzeitig riskantesten Behandlungen im Studio-Alltag. Risikoarm bei korrekter Anwendung, hochproblematisch bei Schludrigkeit. Die rechtliche Lage in der Schweiz ist klarer als viele denken — wenn man sie kennt.

Rechtliche Einordnung in der Schweiz

In der Schweiz dürfen diplomierte Kosmetikerinnen Microneedling bis Nadellänge 0.5 mm ohne medizinische Zulassung anbieten. Alles darüber (Dermaroller mit 1 mm+, Dermapen mit medizinischer Tiefe) fällt unter das Heilmittelgesetz und erfordert ärztliche Verantwortung.

Heisst praktisch: Sie können bis 0.5 mm arbeiten, müssen aber dokumentieren und aufklären. Wie die begleitende Anamnese sauber aufgebaut wird, zeigt unser Praxis-Leitfaden.

Was die Aufklärung enthalten muss

Vor jeder Microneedling-Sitzung muss die Kundin schriftlich bestätigen, dass sie über folgende Punkte informiert wurde:

Mögliche Nebenwirkungen

  • Vorübergehende Rötung (24-72 h)
  • Schwellung, leichte Blutpunkte
  • Brennen, Spannungsgefühl
  • Bei dunkleren Hauttypen: vorübergehende Pigmentverschiebung
  • Selten: Herpes-Reaktivierung, bakterielle Infektion

Kontraindikationen — niemals behandeln bei:

  • Schwangerschaft, Stillzeit
  • Aktive Akne (Grad III–IV), Rosacea-Schub, offene Wunden
  • Blutgerinnungsstörung, Blutverdünner ohne ärztliche Freigabe
  • Isotretinoin (Roaccutan) in den letzten 6 Monaten
  • Hauterkrankungen wie Psoriasis, Ekzem an Behandlungsstelle
  • Aktive Herpes-Infektion
  • Künstliche Sonnenbräunung der letzten 2 Wochen
  • Botox/Filler in den letzten 4 Wochen

Verhaltensregeln davor

  • Keine Retinol-Produkte 5 Tage vorher
  • Keine Sonneneinstrahlung 2 Wochen vorher
  • Kein Make-up am Behandlungstag

Verhaltensregeln danach

  • Sofort: Kühlung mit Hyaluron-Serum (keine Säuren!)
  • 24 h: kein Sport, keine Sauna, kein Pool
  • 48 h: kein Make-up
  • 7 Tage: hoher Sonnenschutz, kein Solarium
  • 14 Tage: kein Retinol, keine AHA/BHA-Säuren

Foto-Dokumentation als Beweis

Pro Sitzung Vorher- und Nachher-Foto mit gleichem Licht, gleichem Winkel. Nicht nur fürs Marketing — auch als Beweis, dass die Behandlung fachgerecht durchgeführt wurde.

Aufklärungsbogen drucken oder digital?

Beides geht. Wichtig:

  • Unterschrift mit Datum und Sitzungs-ID
  • Aufbewahrung 10 Jahre (Schweizer Obligationenrecht)
  • Sofort verfügbar bei Audit oder Beschwerde

Tipp: Mit einer Studio-Software können Sie den Aufklärungsbogen vorab per Link an die Kundin senden. Sie liest in Ruhe zuhause, unterschreibt am Handy, und Sie haben die Aufklärung mit Unterschrift und Zeitstempel festgehalten, bevor die Kundin überhaupt im Studio steht.

Was im Notfall passiert

Trotz aller Vorsicht kann etwas schiefgehen. Im Fall einer Komplikation:

  • Foto dokumentieren: Die Reaktion der Haut sofort mit Datum festhalten.
  • Arzt empfehlen: Die Kundin an eine Dermatologin verweisen.
  • Haftpflicht informieren: Berufshaftpflicht kontaktieren (CHF 800–1500/Jahr — jedes Studio sollte eine haben).
  • Akte ergänzen: Notiz mit Datum, Beobachtung und Empfehlung in der Kundenakte.

Mit sauberer Aufklärung und Doku sind Sie auf der sicheren Seite. Ohne — wird es schnell teuer.

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